Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?
- Bei der Änderung der Rechtsform oder des Firmennamens
- Bei neuen und weiteren Dienstleistungen oder Waren, wenn diese sich deutlich, von den bisherigen Angeboten, unterscheiden. Beispiele: Bisher: Reinigungsservice Neu: Reinigungsservice und Gartenarbeiten Oder Bisher: Verkauf von Auto-Zubehör und Ersatzteilen Neu: Verkauf von Multimedia Geräten und Zubehör
- Bei einem Umzug des Betriebes oder einer Zweigstelle. Wenn du dein Unternehmen in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehst, muss eine Gewerbe-Abmeldung an das zuständige Gewerbeamt der alten Anschrift UND eine Gewerbe-Anmeldung an das neue Gewerbeamt gesendet werden. Ist der Umzug jedoch innerhalb der gleichen Gemeinde/Stadt, reicht ein Antrag auf Gewerbe-Ummeldung aus. Nach Eingabe deiner Informationen prüfen wir dies automatisch und senden den/die entsprechenden Antrag an die Ämter. Wähle einfach ummelden aus und trage die notwendigen Daten ein.
Grundsätzlich muss jede größere Änderung am Gewerbe dem Gewerbeamt gemeldet werden.
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